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Der Anti-Spam-Artikel in der Schweiz

Der Anti-Spam Artikel, der seit dem 1. April 2007 in der Schweiz Gültigkeit hat, lautet:


Unlauter handelt insbesondere, wer Massenwerbung ohne direkten Zusammenhang mit einem angeforderten Inhalt fernmeldetechnisch sendet oder solche Sendungen veranlasst und es dabei unterlässt, vorher die Einwilligung der Kunden einzuholen, den korrekten Absender anzugeben oder auf eine problemlose und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit hinzuweisen.
Wer beim Verkauf von Waren, Werken oder Leistungen Kontaktinformationen von Kunden erhält und dabei auf die Ablehnungsmöglichkeit hinweist, handelt (hingegen) nicht unlauter, wenn er diesen Kunden ohne deren Einwilligung Massenwerbung für eigene ähnliche Waren, Werke oder Leistungen sendet.


Halten Sie sich in Ihrem eigenen Interesse an das Gesetz. Es könnte sonst sehr teuer werden. Der Imageverlust, den Sie mit Spammen erzielen können, ist kaum bezifferbar. nemuk AG, Spezialistin für E-Mail-  und Mobile Marketing gibt folgende Empfehlungen ab, damit Sie nicht in die Falle treten.


Checkliste für den spamfreien Versand von E-Mails und SMS/MMS


Unser Absender ist in jedem E-Mail klar ersichtlich und erreichbar.
Pflicht
Die Empfänger haben explizit zugestimmt, Informationen per E-Mail zu erhalten. Ausgenommen sind eigene Kunden.
Pflicht
Wir senden nur jenen Kunden Werbe-E-Mails, die innerhalb des vergangenen Jahres etwas bestellt haben.
Empfehlung
Wir bieten unseren Kunden ausschliesslich eigene und ähnliche Produkte an oder solche, die sie bereits bezogen haben.
Pflicht
Wir schreiben nur Interessenten an, mit denen wir innerhalb der letzten 6 Monate in Kontakt standen und uns die E-Mail- Adresse selber zu Verfügung gestellt haben.
Empfehlung
Bevor wir unseren Kunden und Interessenten das erste Mal ein Werbe-E-Mail senden, erhalten sie von uns eine Ankündigungsmail. (opt-out).
Empfehlung
In jedem Massenmail befindet sich ein funktionierender Abmeldelink.
Pflicht
Wir schützen unsere Rechner mit Virenschutz und Firewall jederzeit ausreichend vor Fremdzugriffen.
Empfehlung
Wir lassen keine Drittanbieter in unserem Auftrag Werbemails verschicken, die sich nicht an das neue Gesetz halten.
Pflicht
Wir stellen unsere Kundendaten (inbesondere E-Mail-Adressen) keinen Drittparteien zu Marketingzwecken zu Verfügung.
Empfehlung
Wir nutzen Handynummern nur gegen ausdrückliche Einwilligung des Empfängers für Werbezwecke.
Pflicht
Die Handynummern von SMS/MMS Wettbwerbsteilnehmern nutzen wir ausschliesslich im Zusammenhang mit dem aktuellen Wettbewerb.
Empfehlung
Wir geben den Teilnehmern von Handywettbewerben jederzeit klar ersichtlich die Möglichkeit, die Kommunikation zu unterbinden.
Pflicht


Quelle: Qris Riner, 2007, Guideline für Permission-E-Mail-Marketing in der Schweiz:  www.nemuk.com

Permission-Guideline- Antispam by nemuk
FMG-Aenderungen
FDV Art. 83
BAKOM-Richtlinien
BAKOM Aenderung FMG
 

 
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