Der Anti-Spam Artikel, der seit dem 1. April 2007 in der Schweiz Gültigkeit
hat, lautet:
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Unlauter handelt insbesondere, wer Massenwerbung ohne direkten Zusammenhang mit
einem angeforderten Inhalt fernmeldetechnisch sendet oder solche Sendungen
veranlasst und es dabei unterlässt, vorher die Einwilligung der Kunden einzuholen, den
korrekten Absender anzugeben oder auf eine problemlose und kostenlose
Ablehnungsmöglichkeit hinzuweisen.
Wer beim Verkauf von Waren, Werken oder Leistungen Kontaktinformationen von
Kunden erhält und dabei auf die Ablehnungsmöglichkeit hinweist, handelt (hingegen)
nicht unlauter, wenn er diesen Kunden ohne deren Einwilligung Massenwerbung für
eigene ähnliche Waren, Werke oder Leistungen sendet.
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Halten Sie sich in Ihrem eigenen Interesse an das Gesetz. Es könnte sonst
sehr teuer werden. Der Imageverlust, den Sie mit Spammen erzielen
können, ist kaum bezifferbar. nemuk AG, Spezialistin für E-Mail- und Mobile
Marketing gibt folgende Empfehlungen ab, damit Sie nicht in die Falle treten.
Checkliste für den spamfreien Versand von E-Mails und SMS/MMS
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Unser Absender ist in jedem E-Mail klar ersichtlich und erreichbar.
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Pflicht
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Die Empfänger haben explizit zugestimmt, Informationen per E-Mail zu erhalten. Ausgenommen
sind eigene Kunden.
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Pflicht
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Wir senden nur jenen Kunden Werbe-E-Mails, die innerhalb des vergangenen Jahres etwas
bestellt haben.
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Empfehlung
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Wir bieten unseren Kunden ausschliesslich eigene und ähnliche Produkte an oder solche, die sie
bereits bezogen haben.
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Pflicht
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Wir schreiben nur Interessenten an, mit denen wir innerhalb der letzten 6 Monate in Kontakt
standen und uns die E-Mail- Adresse selber zu Verfügung gestellt haben.
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Empfehlung
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Bevor wir unseren Kunden und Interessenten das erste Mal ein Werbe-E-Mail senden, erhalten
sie von uns eine Ankündigungsmail. (opt-out).
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Empfehlung
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In jedem Massenmail befindet sich ein funktionierender Abmeldelink.
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Pflicht
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Wir schützen unsere Rechner mit Virenschutz und Firewall jederzeit ausreichend vor
Fremdzugriffen.
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Empfehlung
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Wir lassen keine Drittanbieter in unserem Auftrag Werbemails verschicken, die sich nicht an das
neue Gesetz halten.
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Pflicht
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Wir stellen unsere Kundendaten (inbesondere E-Mail-Adressen) keinen Drittparteien zu
Marketingzwecken zu Verfügung.
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Empfehlung
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Wir nutzen Handynummern nur gegen ausdrückliche Einwilligung des Empfängers für
Werbezwecke.
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Pflicht
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Die Handynummern von SMS/MMS Wettbwerbsteilnehmern nutzen wir ausschliesslich im
Zusammenhang mit dem aktuellen Wettbewerb.
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Empfehlung
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Wir geben den Teilnehmern von Handywettbewerben jederzeit klar ersichtlich die Möglichkeit, die
Kommunikation zu unterbinden.
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Pflicht
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Quelle: Qris Riner, 2007, Guideline für Permission-E-Mail-Marketing in der
Schweiz: www.nemuk.com
Permission-Guideline-
Antispam by nemuk
FMG-Aenderungen
FDV Art. 83
BAKOM-Richtlinien
BAKOM Aenderung FMG