Was nützen alle Marketing-Massnahmen, wenn wir möglichst viele User auf
unseren E-Shop bringen, es aber nicht schaffen, aus dem User einen Kunden
zu machen, der bei uns einkauft?
Wo soll man im Internet einkaufen?
Ist es Ihnen nicht auch schon so ergangen? Sie haben sich entschlossen, ein
bestimmtes Produkt zu kaufen und haben sich im Internet umgesehen, wo
sie es am günstigsten erstehen können. Vielleicht sind Sie dann auf einer
Preisvergleichsseite gelandet und haben festgestellt, dass die Preise oft
einiges unter den Discountern im traditionellen Handel liegen. Nur kennen Sie
die Anbieter nicht und sind dann unsicher, ob "man" dort wirklich einkaufen
soll oder nicht.
Ich selber bin heute so weit, dass ich nicht mehr beim billigsten Anbieter
einkaufe. Lieber ist mir ein vertrauenswürdiger E-Shop, bei dem ich schon
eingekauft habe und weiss, dass alles reibungslos klappt. Nicht nur beim Kauf
und der Lieferung, sondern vielleicht erst einige Monate später, wenn es
darum geht, eine Garantieleistung geltend zu machen.
Gäbe es doch nur ein Label oder ein Kennzeichen, das die Spreu vom Weizen
trennt und ich als Online-Konsument sofort erkennen kann, ob es sich um
einen vertrauenswürdigen Anbieter handelt. Ein solches Label gibt es schon
seit einiger Zeit.
Wie macht man aus Usern Kunden?
Die Besucherzahl auf den bekanntesten Schweizer Onlineshops ist seit 2003
massiv angestiegen. Jetzt geht es darum, das Vertrauen in die Onlineshops
durch Zuverlässigkeit, Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit zu stärken. Nur
so werden aus Besuchern auch Kunden.
Die Rechtslage
Den Onlineshop-Betreibern kommt eine grosse Verantwortung zu, den
Konsumenten eine sichere und vertrauenswürdige Einkaufsplattform
anzubieten. Doch braucht es ein Gesetz, um die Onlineshop-Betreiber von
der Einhaltung gewisser Richtlinien zu überzeugen? Oder kann man davon
ausgehen, dass der Online-Handel selbst in der Lage ist,
konsumentengerechte Bedingungen zu schaffen und zu erhalten?
Am 9. November 2005 ist die im Jahre 2001 lancierte Vorlage für ein E-
Commerce-Gesetz in der Schweiz vom Bundesrat definitiv abgelehnt
worden. Einmal mehr scheint die Schweiz als Insel im Vergleich zu den EU-
Staaten dazustehen, da im EU-Raum schon seit 1997 Richtlinien zum
elektronischen Geschäftsverkehr in Kraft sind (EU- Fernabsatzrichtlinie von
1997 und EU-E- Commerce-Richtlinie von 2000).
Vor allem die schärferen Konsumentenschutzbestimmungen im EU-Raum
dürften dazu beigetragen haben, dass die der EU-Norm angenäherte
Schweizer Gesetzesvorlage umstritten war. So wurde zum Beispiel –
entsprechend dem EU-Vorbild – das Widerrufsrecht von sieben bis 14 Tagen
für Kaufverträge im Internet oder die Garantieverlängerung von einem auf
zwei Jahre kritisiert. Unterstützt wurde die Gesetzesvorlage hingegen von
der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates, die im November
2004 neun Empfehlungen für einen revidierten Gesetzesentwurf
herausgegeben hatte. Die GPK befürwortete insbesondere eine klare
Anbieterkennzeichnung, ein garantiertes Nachbesserungsrecht und die
Einführung einer obligatorischen Auftragsbestätigung.
Die Ablehnung des Gesetzes in der Schweiz darf aber nicht darüber
hinwegtäuschen, dass eine übergeordnete Regelung des Online-Handels nach
wie vor nötig ist. Viele Konsumenten sind immer noch skeptisch gegenüber
dem Online-Shopping – vor allem bezüglich der Sicherheit des
Zahlungsverkehrs. Eine Regelung ist aber auch nötig, damit die Schweiz im
internationalen Wettbewerb mit der EU mithalten kann. Schliesslich reicht es
nicht aus, wenn einige Online-Anbieter Best-Practice-Standards befolgen und
der grosse Rest nicht.
Es braucht Massnahmen, die eine übergeordnete und effiziente Regulierung
ermöglichen, z.B. mit einem Label.
e-comtrust international
Die Organisation e-comtrust international in Zug bietet seit 2004 ein solches
Label an, welches E-Shops auf ihre rechtliche und organisatorische Situation
überprüft: www.e-comtrust.ch
Gemäss Marco Nüesch, Geschäftsführer der e-comtrust international, ist das
e-comtrust Shop-Label nicht nur irgendein Regelwerk, sondern es entspricht
einem europäischen Standard, wurde von 14 Staaten verabschiedet und ist
damit verlässlich. E-comtrust möchte dafür besorgt sein, dass die
Anforderungen nicht nur Papier bleiben, sondern auch umgesetzt werden. So
braucht es das Knowhow eines Prüfers, der mit einer Checkliste die Mängel
individuell zu beheben hilft. E-comtrust international hat den Standard
federführend mitgestaltet und kennt dadurch deren Inhalt am besten.
Das Label e-comtrust umfasst die drei Bereiche Rechtliche Anforderungen,
Qualitätsmanagement-Anforderungen und ICT-Security-Anforderungen. So
erhält man eine kompakte Lösung für die Betriebsführung eines E-Shops.
Das Internet wirft neue Fragen auf, die mit herkömmlichen
Qualitätsmanagement-Systemen nicht gelöst werden. Z.B. greift das
rechtliche Grundprinzip für den Kauf, nämlich der Tausch von Geld gegen
Ware im Internet gerade nicht!
Obwohl das Label derzeit bei den Konsumenten noch nicht bekannt ist, ist
die Mustergültigkeit sofort sichtbar. Man erfährt mit einem Click, dass e-
comtrust sowohl national als auch international breit abgestützt ist.

Beispiel einer Website mit dem e-comtrust-Label
(www.arbeitsbewilligungen.zh.ch)
Normierung oder Gesetz?
Was sind die Vorteile eines Standards gegenüber einem Gesetz? Ein
unabhängiger E-Commerce-Standard ermöglicht der Online-Branche die
einheitliche und vor allem freiwillige Einhaltung von Regeln. Im Unterschied
zum Gesetz basiert der E-Commerce-Standard auf dem Prinzip der
Selbstregulierung des Marktes.
In Checklisten und über eine Konformitätsprüfung wird das Wissen
vermittelt, das Shop-Betreiber benötigen, um den Konsumenten einen
sicheren und vertrauenswürdigen E-Shop zur Verfügung zu stellen.
Mit der Standardisierung des Online-Handels durch den E-Commerce-
Standard CEN CWA 14842, worauf das Label von e-comtrust basiert,
können also verbindliche Richtlinien auch ohne Gesetz geschaffen werden.
Dies setzt umgekehrt voraus, dass der Online-Markt sich selber Regeln
auferlegt und Mindeststandards einhalten wird.
Allen Online-Händlern wird empfohlen, den Prozess der Standardisierung des
Online-Marktes im Sinne der Eigenverantwortung aktiv mitzugestalten.
Sonst wird sich früher oder später der Staat dieser Aufgabe annehmen
müssen. Dies ist eine grosse Chance für die Schweizer Wirtschaft, freiwillig
einen E-Commerce-Standard einzuhalten, der die Rechte und die Sicherheit
der Konsumenten gewährleistet und international mit dem EU-Niveau
mithalten kann. Die Zukunft wird zeigen, ob der Online-Handel in der Lage
ist, sich selbst zu regulieren und auf eine staatliche Gesetzesregelung
verzichtet werden kann.
Das Label der e-comtrust international
Die e-comtrust international AG ist spezialisiert auf die Erarbeitung, Prüfung,
Zertifizierung und Überwachung von nationalen, internationalen und
branchenspezifischen Standards, Normen und Richtlinien im E-Business.
www.e-comtrust.ch
Lehrgang zum Thema
e-comtrust bietet einen zertifizierter Lehrgang zum „Certified e-comtrust
Consultant nach CWA 14842“ an. Weitere Informationen erteilt e-comtrust.